Im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit leisten Ärzte auch die Psychosomatische Grundversorgung. Doch was ist das konkret –was muss man sich darunter vorstellen? In der Praxis bedeutet dies zunächst, dass der Arzt sich der Tatsache bewusst ist, dass psychische und physiologische Faktoren – was auch die Arzt-Patient-Beziehung miteinschließt –bei jedem Krankheitsgeschehen in ständiger Wechselwirkung stehen. Da der behandelnde Arzt mit psychosomatischen und somatopsychischen Prozessen und mit häufigen psychiatrischen Störungsbildern wie Sucht, Depression oder Angststörungen vertraut ist, achtet er auf entsprechende Anzeichen und geht ihnen gegebenenfalls diagnostisch nach (Basisdiagnostik).
Bestätigt sich der Eindruck, können Methoden und Verfahren aus dem Bereich der Psychosomatischen Grundversorgung –zum Beispiel die verbale Intervention oder die therapeutisch wirkungsvolle Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung –in die Therapie aufgenommen werden (Basistherapie). Besteht ein therapeutischer Bedarf über diese Grundversorgung hinaus, können externe Behandler (zum Beispiel Psychiater oder Psychologische Psychotherapeuten) zur Therapie hinzugezogen werden.